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   BVerfG, 02.07.2010 - 1 BvR 666/10   

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https://dejure.org/2010,7433
BVerfG, 02.07.2010 - 1 BvR 666/10 (https://dejure.org/2010,7433)
BVerfG, Entscheidung vom 02.07.2010 - 1 BvR 666/10 (https://dejure.org/2010,7433)
BVerfG, Entscheidung vom 02. Juli 2010 - 1 BvR 666/10 (https://dejure.org/2010,7433)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Verweigerung der Eintragung einer der Partnerinnen einer eingetragenen Lebenspartnerschaft in die Geburtsurkunde eines von der anderen Partnerin zur Welt gebrachten Kindes verletzt keine Grund- oder Menschenrechte

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 104 Abs 1 GG, Art 1 Abs 1 GG, Art 2 Abs 1 GG, Art 3 Abs 1 GG, Art 6 Abs 1 GG
    Nichtannahmebeschluss: Verweigerung der Eintragung einer der Partnerinnen einer eingetragenen Lebenspartnerschaft in die Geburtsurkunde eines von der anderen Partnerin zur Welt gebrachten Kindes verletzt keine Grund- oder Menschenrechte

  • Wolters Kluwer

    Antrag einer in Lebenspartnerschaft lebenden Frau auf Eintragung in die Geburtsurkunde des mittlerweile adoptierten Sohns; Erstarken einer sozial-familiären Elternschaft der mit der Mutter eines Kindes in einer Partnerschaft lebenden Frau zu einer rechtlichen ...

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Verweigerung der Eintragung einer der Partnerinnen einer eingetragenen Lebenspartnerschaft in die Geburtsurkunde eines von der anderen Partnerin zur Welt gebrachten Kindes verletzt keine Grund- oder Menschenrechte

  • ra.de
  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Verweigerung der Eintragung einer der Partnerinnen einer eingetragenen Lebenspartnerschaft in die Geburtsurkunde eines von der anderen Partnerin zur Welt gebrachten Kindes verletzt keine Grund- oder Menschenrechte

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Antrag einer in Lebenspartnerschaft lebenden Frau auf Eintragung in die Geburtsurkunde des mittlerweile adoptierten Sohns; Erstarken einer sozial-familiären Elternschaft der mit der Mutter eines Kindes in einer Partnerschaft lebenden Frau zu einer rechtlichen ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 17, 368
  • NJW 2011, 988
  • FamRZ 2010, 1621
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 09.04.2003 - 1 BvR 1493/96

    Biologischer Vater

    Auszug aus BVerfG, 02.07.2010 - 1 BvR 666/10
    Dabei ist zwar nicht maßgeblich, ob die Kinder von den Eltern abstammen oder ob sie ehelich oder nichtehelich geboren wurden (vgl. BVerfGE 10, 59 ; 108, 82 ).

    Danach sind Grundrechtsträger nur die leiblichen oder rechtlichen Eltern eines Kindes (vgl. BVerfGE 92, 158 ; 108, 82 ).

  • BVerfG, 15.12.1999 - 1 BvR 653/96

    Caroline von Monaco II

    Auszug aus BVerfG, 02.07.2010 - 1 BvR 666/10
    Der Schutz der Privatsphäre dient dazu, einen Freiraum zur unbeobachteten persönlichen Entfaltung gewahrt zu bekommen (vgl. BVerfGE 101, 361 ).
  • BVerfG, 03.06.1980 - 1 BvR 185/77

    Eppler - Unterschieben von Äußerungen

    Auszug aus BVerfG, 02.07.2010 - 1 BvR 666/10
    Das allgemeine Persönlichkeitsrecht schützt die engere persönliche Lebenssphäre und die Erhaltung ihrer Grundbedingungen (vgl. BVerfGE 54, 148 ; 72, 155 ).
  • BVerfG, 31.01.1989 - 1 BvL 17/87

    Kenntnis der eigenen Abstammung

    Auszug aus BVerfG, 02.07.2010 - 1 BvR 666/10
    Dabei sichert es jedem einzelnen einen autonomen Bereich privater Lebensgestaltung, in dem er seine Individualität entwickeln und wahren kann (vgl. BVerfGE 79, 256 ).
  • BVerfG, 13.02.2007 - 1 BvR 421/05

    Vaterschaftsfeststellung

    Auszug aus BVerfG, 02.07.2010 - 1 BvR 666/10
    Das Bundesverfassungsgericht habe festgestellt, dass es im Hinblick auf den Schutz familiärer sozialer Beziehungen aus Art. 6 Abs. 1 GG und den Schutz der Intimsphäre aus Art. 2 Abs. 1 GG ausreichend sei, aus bestimmten tatsächlichen Umständen und sozialen Situationen, vor allem auch einer bestehenden Ehe, auf die Abstammung eines Kindes zu schließen und auf Grund dieser Vermutung die Zuweisung der rechtlichen Elternschaft vorzunehmen, wenn dies in aller Regel zu einem Zusammentreffen von leiblicher und rechtlicher Elternschaft führe (BVerfGE 117, 202 ).
  • BVerfG, 13.05.1986 - 1 BvR 1542/84

    Verfassungswidrigkeit der unbegrenzten finanziellen Verpflichtung von Kindern

    Auszug aus BVerfG, 02.07.2010 - 1 BvR 666/10
    Das allgemeine Persönlichkeitsrecht schützt die engere persönliche Lebenssphäre und die Erhaltung ihrer Grundbedingungen (vgl. BVerfGE 54, 148 ; 72, 155 ).
  • EGMR, 24.06.2010 - 30141/04

    SCHALK AND KOPF v. AUSTRIA

    Auszug aus BVerfG, 02.07.2010 - 1 BvR 666/10
    Zum anderen tragen die Beschwerdeführerinnen nichts vor, das darauf hinwiese, dass die Fachgerichte die Anforderungen der EMRK nicht hinreichend berücksichtigt hätten (vgl. EGMR, Urteil vom 24. Juni 2010 - 30141/04 -, Schalk and Kopf, www.echr.coe.int, Z. 61, 105, 108).
  • BVerfG, 29.07.1959 - 1 BvR 205/58

    Elterliche Gewalt

    Auszug aus BVerfG, 02.07.2010 - 1 BvR 666/10
    Dabei ist zwar nicht maßgeblich, ob die Kinder von den Eltern abstammen oder ob sie ehelich oder nichtehelich geboren wurden (vgl. BVerfGE 10, 59 ; 108, 82 ).
  • BVerfG, 07.03.1995 - 1 BvR 790/91

    Adoption II

    Auszug aus BVerfG, 02.07.2010 - 1 BvR 666/10
    Danach sind Grundrechtsträger nur die leiblichen oder rechtlichen Eltern eines Kindes (vgl. BVerfGE 92, 158 ; 108, 82 ).
  • BGH, 10.10.2018 - XII ZB 231/18

    Ehefrau der Kindesmutter wird nicht aufgrund der Ehe zum rechtlichen

    Diese der gesetzlichen Regelung zugrunde liegende Vermutung ist für die mit der Kindesmutter verheiratete Frau dagegen keinesfalls begründet (vgl. BVerfG FamRZ 2010, 1621, 1622; Britz StAZ 2016, 8, 12; Kemper NZFam 2017, 832, 833).

    Diese Verfassungsnorm schützt die Familie als tatsächliche Lebens- und Erziehungsgemeinschaft von Eltern und Kindern unabhängig davon, ob die Kinder von den Eltern abstammen oder ob sie ehelich oder nichtehelich geboren wurden, und gewährt ein Recht auf familiäres Zusammenleben und auf Umgang (BVerfG FamRZ 2003, 816, 821; FamRZ 2010, 1621; FamRZ 2013, 521, 525 f.).

    Auch die gesetzliche Regelung des § 1592 Nr. 1 BGB, der die Abstammung des Kindes an die Vermutung knüpft, dass Vater eines Kindes der Mann ist, der zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter des Kindes verheiratet ist oder die Vaterschaft anerkannt hat, greift selbst nicht in das Recht der Familie ein (vgl. BVerfG FamRZ 2010, 1621).

    Grundrechtsträger sind insoweit nur die leiblichen oder rechtlichen Eltern eines Kindes (vgl. BVerfG FamRZ 2003, 816, 819 f.; FamRZ 2010, 1621).

    Die Nichteintragung der Elternschaft in einem Personenstandsregister zeitigt insoweit keinerlei Wirkung (vgl. BVerfG FamRZ 2010, 1621 f.).

    Dieser Unterschied rechtfertigt die im Rahmen des Abstammungsrechts nach wie vor bestehende abweichende Behandlung gleich- und verschiedengeschlechtlicher Ehepaare und deren Kinder (Kaiser FamRZ 2017, 1889, 1897; vgl. BVerfG FamRZ 2010, 1621, 1622 und OLG Köln FamRZ 2015, 156, 157, jeweils zur Lebenspartnerschaft; Britz StAZ 2016, 8, 12).

  • BGH, 05.09.2018 - XII ZB 224/17

    Familiensache: Anerkennung einer ausländischen Gerichtsentscheidung zur

    Da nach § 1591 BGB Mutter des Kindes die Frau ist, die das Kind geboren hat, bleibt die Eizellenspenderin in Bezug auf die abstammungsrechtliche Begründung eines rechtlichen Eltern-Kind-Verhältnisses unberücksichtigt (vgl. auch BVerfG FamRZ 2010, 1621 f.).
  • KG, 24.03.2021 - 3 UF 1122/20

    Konkrete Normenkontrolle: Verfassungsmäßigkeit der fehlenden gesetzliche Regelung

    a) Nach der bisherigen Rechtsprechung der Fachgerichte verstößt § 1592 Nr. 1 BGB nicht gegen Art. 3 Abs. 1 GG, soweit die Ehefrau der Mutter anders als ein Ehemann nicht allein aufgrund der bei Geburt bestehenden Ehe kraft Gesetzes rechtlicher Elternteil des Kindes ist (BGH, Beschluss vom 10. Oktober 2018 - XII ZB 231/18 -, juris Rn. 28 f.; KG, Beschluss vom 9. Februar 2018 - 3 UF 146/17 -, juris Rn. 52; zur Lebenspartnerschaft: BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 2. Juli 2010 - 1 BvR 666/10 -, juris Rn. 30; BGH, Beschluss vom 10. Dezember 2014 - XII ZB 463/13 -, juris Rn. 35; OLG Köln, Beschluss vom 26. März 2015 - II-14 UF 181/14, 14 UF 181/14 -, juris Rn. 17; OLG Celle, Beschluss vom 10. März 2011 - 17 W 48/10 -, juris Rn. 34 ff.; vgl. auch EGMR, Entscheidung vom 7. Mai 2013 - 8017/11 -, juris).

    Dieser Unterschied rechtfertige die im Rahmen des Abstammungsrechts nach wie vor bestehende unterschiedliche Behandlung gleich- und verschiedengeschlechtlicher Ehepaare und deren Kinder (BGH, Beschluss vom 10. Oktober 2018 - XII ZB 231/18 -, juris Rn. 28; zur Lebenspartnerschaft: BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 2. Juli 2010 - 1 BvR 666/10 -, juris Rn. 30).

    In seiner Entscheidung vom 2. Juli 2010 - 1 BvR 666/10 - hat das Bundesverfassungsgericht in Fortsetzung dieser Rechtsprechung einen Gleichheitsverstoß bzgl. eingetragener Lebenspartnerinnen abgelehnt und dies damit begründet, dass sich die Vergleichsgruppen (eingetragene Lebenspartnerinnen zu biologischen oder rechtlichen Vätern) unterscheiden, da aufgrund einer tatsächlich-biologischen oder einer rechtlichen Vaterschaft zwischen den Vätern und den Kindern eine Rechtsbeziehung mit gegenseitigen Rechten und Pflichten besteht, während dies bei Lebenspartnern nicht der Fall ist, sofern sie das Kind nicht adoptiert haben.

  • OLG Frankfurt, 01.08.2022 - 20 W 98/21

    Anwendbarkeit des § 62 FamFG im gerichtlichen Personenstandsverfahren

    Gleiches gilt im Übrigen für die von der Beschwerde weiter in Bezug genommenen Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts vom 02.07.2010 (= NJW 2011, 988; vgl. zuletzt auch BVerfG FamRZ 2021, 1725, je zitiert nach juris) und des Oberlandesgerichts Brandenburg vom 27.08.2012 (= FamRZ 2013, 802).

    Es kann deshalb hier offenbleiben, ob die fehlende Eintragung/Berichtigung im Geburtenregister durch das beteiligte Standesamt einen derart tiefgreifenden bzw. schwerwiegenden Grundrechtseingriff bedeuten würde, der mit den in der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 05.12.2001 niedergelegten Eingriffen vergleichbar wäre (vgl. zur Wertung diesbezüglicher Grundrechtseingriffe bzw. Verstöße gegen die Europäische Menschenrechtskonvention bereits BVerfG NJW 2011, 988/Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte NJW 2014, 2561, und BGHZ 220, 58, je zitiert nach juris; die jeweils in Familienverfahren ergangenen Vorlagebeschlüsse vom 24.03.2021 und 11.11.2021 stellen naturgemäß hierauf jedenfalls nicht direkt ab).

  • OLG Stuttgart, 07.04.2022 - 11 UF 39/22

    Verfassungsmäßigkeit einer Vaterschaftsfeststellung gegen den Willen der mit

    Die gesetzliche Regelung des § 1592 Nr. 1 und Nr. 2 BGB, der die Abstammung des Kindes an die Vermutung knüpft, dass Vater eines Kindes der Mann ist, der zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter des Kindes verheiratet ist, greift selbst nicht in das Recht der Familie aus Art. 6 Abs. 1 GG ein (BVerfG Beschl. v. 2.7.2010 - 1 BvR 666/10, BeckRS 2010, 51763, beck-online).
  • OLG Dresden, 02.05.2018 - 3 W 292/18
    Denn diese Vermutung beruhe auf der biologischen Herkunft des Kindes und sei bei Lebenspartnern nicht begründet (BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 02.07.2010 - 1 BvR 666/10 -, Rn. 30, juris).
  • EGMR, 07.05.2013 - 8017/11

    BOECKEL AND GESSNER-BOECKEL v. GERMANY

    Am 2. Juli 2010 lehnte es das Bundesverfassungsgericht ab, die Verfassungsbeschwerde der Beschwerdeführerinnen zur Entscheidung anzunehmen (1 BvR 666/10).
  • AG München, 11.11.2021 - 542 F 6701/21

    Verfassungskonforme Auslegung, Abstammungsrecht, Eltern-Kind-Verhältnis,

    Die Verfassungsmäßigkeit der Regelung von §§ 1591, 1592 Nr. 1, 1600 d Abs. 4 BGB ist nicht bereits mit Bindung für das vorliegende Verfahren durch den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts, 2. Kammer des Ersten Senats, vom 02.07.2010 - 1 BvR 666/10 (NJW 2011, 988) festgestellt.

    Es ist dem Gesetzgeber deshalb nach der Öffnung der Ehe auch für Personen gleichen Geschlechts nicht grundsätzlich verwehrt, Mann und Frau wegen ihrer biologischen Unterschiede im Abstammungsrecht auch unterschiedlich zu behandeln (BGH, Beschluss vom 10.10.2018 - XII ZB 231/18, NJW 2019, 153 Rn. 28, beck-online, m.w.N.; BVerfG, Beschluss vom 02.07.2010 - 1 BvR 666/10, NJW 2011, 988, Rn. 30, beck-online).

  • OLG Köln, 27.08.2014 - 2 Wx 222/14

    Eintragung der genetischen Mutter im Geburtenregister

    Eintragungen in eine Personenstandsurkunde haben keine rechtserzeugende Kraft (BVerfG NJW 2011, 988).
  • OLG Karlsruhe, 16.11.2010 - 5 UF 217/10

    Umgangsrecht für ein in einer Lebenspartnerschaft geborenes Kind nach Trennung

    Hierzu hat das Bundesverfassungsgericht (FamRZ 2010, 1621) ausgeführt: "Lebenspartner haben keinen Anspruch auf Gleichbehandlung mit rechtlichen oder leiblichen Vätern eines Kindes hinsichtlich der Eintragung in die Geburtsurkunde des Kindes.
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